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GmbH Verwertung, Planung und Entschuldung

Herzlich willkommen bei der VPE Verwertung, Planung und Entschuldung GmbH!


Wir sind Ihr erfahrener Partner, wenn Ihr Unternehmen in finanzieller Schieflage geraten ist. Mit maßgeschneiderten Lösungen sichern wir die Geschäftsführung ab, retten Vermögenswerte und leiten den Weg zur Restrukturierung oder Sanierung ein. In enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren setzen wir bewährte Verfahren schnell und effektiv um, um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können.

Vom Experten

Kurze Einführung zum Thema GmbH-Insolvenz

Eine GmbH-Insolvenz ist ein komplexer Prozess, der häufig unausweichlich wird, wenn Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Die VPE GmbH unterstützt Unternehmen dabei, den Überblick über rechtliche Vorgaben zu behalten und alle notwendigen Schritte für einen geordneten Insolvenzverlauf einzuleiten. Unsere Experten helfen Ihnen, mögliche Sanierungschancen zu erkennen und Insolvenzen zu bewältigen.

Überblick über die wichtigsten Themen
Wir bieten Ihnen umfassende Informationen zu allen relevanten Themen rund um die GmbH-Insolvenz, von den Gründen einer Zahlungsunfähigkeit bis hin zu den rechtlichen Pflichten der Geschäftsführung. Erfahren Sie mehr über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens und welche Rechte Gläubiger in diesem Prozess haben.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Ersteinschätzung und lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

Insolvenzgründe

Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen seine fälligen Zahlungen nicht mehr leisten kann. Dies ist einer der häufigsten Gründe für eine Insolvenzanmeldung.

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Wenn absehbar ist, dass das Unternehmen in naher Zukunft seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann, spricht man von drohender Zahlungsunfähigkeit.

Überschuldung


Liegt das Vermögen des Unternehmens unter den bestehenden Verbindlichkeiten, ist eine Überschuldung gegeben. In solchen Fällen muss die Geschäftsführung unverzüglich handeln.

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Der Insolvenzantrag muss innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

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Achtung

Pflichten und Haftung der Geschäftsführer

Insolvenzantragspflicht
Geschäftsführer sind gesetzlich verpflichtet, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Fristen und Konsequenzen bei verspäteter Antragstellung
Wird der Insolvenzantrag verspätet gestellt, drohen strafrechtliche Konsequenzen sowie persönliche Haftung für entstandene Verluste.

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Jetzt Informieren

Das Insolvenzverfahren im Detail

1

Antragstellung und Eröffnungsverfahren

 Mit der Antragstellung beginnt das Insolvenzverfahren. Das Insolvenzgericht prüft, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. In dieser Phase kann ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt werden, der erste Sicherungsmaßnahmen trifft.

2

Eröffnung des Insolvenzverfahrens:

 Nach der Entscheidung des Gerichts wird das Verfahren offiziell eröffnet. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle über das Vermögen der GmbH und prüft die Ansprüche der Gläubiger. Alle Vollstreckungsmaßnahmen gegen die GmbH werden gestoppt, um die Gläubigergleichbehandlung zu gewährleisten.

3

Verwertung und Verteilung

Der Insolvenzverwalter verwertet die Insolvenzmasse, indem er Vermögensgegenstände verkauft und Forderungen einzieht. Die erzielten Erlöse werden nach einer festgelegten Rangfolge unter den Gläubigern verteilt. Ziel ist es, eine möglichst gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger sicherzustellen.

Ein Insolvenzverfahren bringt zahlreiche Nachteile mit sich, die es sinnvoll machen, dieses nach Möglichkeit zu vermeiden. Neben hohen Verfahrenskosten führt die Insolvenz oft zum Verlust der unternehmerischen Kontrolle, da der Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt. Zudem kann der Schaden für das Firmenimage erheblich sein, was das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Banken erschüttert. Selbst nach Abschluss des Verfahrens bleiben oft rechtliche und finanzielle Konsequenzen, die eine Neuausrichtung des Unternehmens erschweren. Daher ist es ratsam, frühzeitig Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung zu ergreifen und Lösungen wie Sanierungen oder außergerichtliche Vergleiche zu prüfen.

Gläubigerrechte und Forderungsanmeldung

Wie melden Gläubiger ihre Forderungen an?
Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Diese werden dann in eine Rangordnung eingeordnet, die die Rückzahlungswahrscheinlichkeit bestimmt.

Sanierung und Insolvenzplan

Insolvenz in Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen die Möglichkeit, unter Aufsicht eines Sachwalters den Geschäftsbetrieb selbst weiterzuführen und Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten.

Insolvenz der GmbH und ihre Folgen

Folgen für Gesellschafter
Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrem eingesetzten Kapital. Doch auch sie können von wirtschaftlichen Einbußen betroffen sein.

Folgen für Mitarbeiter
Mitarbeiter haben Anspruch auf Insolvenzgeld und können von betriebsbedingten Kündigungen betroffen sein.

Insolvenzanfechtung

Was ist Insolvenzanfechtung?
Im Rahmen der Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter bestimmte Zahlungen oder Transaktionen rückgängig machen, die vor der Insolvenz erfolgt sind, um die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen.

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Zufriedene Kunden

Wir helfen unternehmen in Schieflage

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Stefan Orbal

Unternehmer

5/5

“Ohne die Hilfe von vpeag hätten wir alles verloren. Die Experten von VPE haben sofort die Lage richtig eingestuft und richtig gehandelt. Vielen Dank für Ihre Hilfe”

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Marleen Stuka

H&H Logistics

5/5

“Die VPEAG überzeugt mit erstklassiger Expertise und einem engagierten Team. Besonders beeindruckend ist ihre Fähigkeit, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die sowohl fachlich fundiert als auch praxisnah sind.”

Thomas Eibiswald

GrandeMarket

5/5

“Die Zusammenarbeit verläuft stets professionell und partnerschaftlich, und das Team geht auf individuelle Bedürfnisse flexibel ein.”

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Sie fragen, wir antworten

Eine GmbH muss Insolvenz anmelden, wenn Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt. Der Insolvenzantrag muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt dieser Umstände gestellt werden. Eine verspätete Anmeldung kann zu Haftung und strafrechtlichen Konsequenzen führen (§ 15a InsO).

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die GmbH nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 InsO). Dies ist der Fall, wenn mehr als 10 % der Verbindlichkeiten dauerhaft nicht bezahlt werden können.

 

Überschuldung tritt ein, wenn das Vermögen der GmbH die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 InsO). Ein Überschuldungsstatus muss regelmäßig erstellt werden, um dies zu prüfen.

Der Geschäftsführer haftet persönlich, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife weiterhin Zahlungen leistet (§ 64 GmbHG) oder den Insolvenzantrag verspätet stellt (§ 15a InsO). Die Haftung betrifft insbesondere Zahlungen, die nach der Insolvenzreife getätigt wurden und das Vermögen der Gesellschaft geschmälert haben.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse (§ 80 InsO). Er prüft die Ansprüche der Gläubiger und sorgt für eine gleichmäßige Verteilung der vorhandenen Mittel (§ 1 InsO). Der Geschäftsführer verliert mit der Eröffnung die Verfügungsgewalt über das Vermögen der GmbH.

Bereit für den ersten Schritt? Kontaktiere uns

Die VPE Verwertung, Planung und Entschuldung GmbH besteht aus einem Team erfahrener Berater, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter. Unser Ziel ist es, Unternehmen sicher durch die Krise zu begleiten.

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